AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Evershield GmbH
Griesbadgasse 16,
D-89073 Ulm
Stand: 11.04.2022
1) Vertragsschluss
(1) Unsere folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unabhängig vom gewählten Vertriebsweg. Anwendung findet jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Abgesehen von vorrangigen schriftlichen individuellen Absprachen gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung haben wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mündliche Nebenabreden, Auskünfte oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Unsere Angebote sind bis zum Zustandekommen des Vertrages freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Einladung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes dar. Abbildungen gelten als ungefähr. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(4) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Den Zugang der Bestellung werden wir dem Kunden unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigung stellt für sich allein noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden
(5) Das mit der Bestellung durch den Kunden erklärte Vertragsangebot werden wir prüfen und dem Kunden innerhalb von 3 Werktagen mitteilen, ob wir die Bestellung annehmen. Die Annahme kann entweder durch Mitteilung (Auftragsbestätigung) – auch per E-Mail – oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
(6) Der Kunde wird über eine etwaige Nichterbringbarkeit / Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Schadensersatzansprüche unserer Kunden sind für diesen Fall ausgeschlossen.
(7) Für den Fall der Nichtbelieferung durch den Lieferer sowie für den Fall sonstiger unverschuldeter Lieferschwierigkeiten, insbesondere durch höhere Gewalt oder nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse, bleibt der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Gleiches gilt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug.
2) Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versandkosten und gegebenenfalls Nachnahmegebühren. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.
(3) Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
(4) Unternehmern stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
3) Lieferfrist
(1) Wir liefern grundsätzlich schnellstmöglich und im Rahmen unserer Kapazitäten und vorbehaltlich der rechtzeitigen Selbstbelieferung.
(2) Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.
(3) Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis Sie uns alle Angaben und Unterlagen übergeben haben, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.
(4) Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir Ihnen in wichtigen Fällen unverzüglich mitteilen.
(5) Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4) Lieferung, Versand, Gefahrübergang
(1) Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies Ihnen zumutbar ist.
(2) Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern Sie keine ausdrücklichen Weisungen geben.
(3) Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs geht die Gefahr auf Sie über, sobald Ihnen die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur übergeben wird. Sofern die Transportverpackung bei Warenübergabe und die darin enthaltenen Artikel offensichtliche Beschädigungen zeigen, haben Sie dies uns gegenüber binnen fünf Werktagen zu rügen. Anderenfalls können Ansprüche hinsichtlich der Beschädigung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben abgelehnt werden.
5) Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
(1) Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache wir nicht zu vertreten haben, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns. Dies gilt auch im Falle der von uns veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.
(2) Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an uns für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Käufer nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
6) Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung vor.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(3) Der Kunde ist, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung (unter Beifügung des Pfändungsprotokolls), sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware, unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
(5) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Allerdings tritt er uns bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
(6) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderung um mehr als 20% übersteigt.
7) Gewährleistung / Haftungsausschluss
(1) Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften insb. auch zur Frage der Beweislast dafür, dass die Ware bereits bei Übergabe fehlerbehaftet war. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.
(2) Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
(3) Die Gewährleistung erlischt, wenn Sie Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornehmen oder durch Personen vornehmen lassen, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
(4) Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt; anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gilt vorrangig § 377 HGB.
(5) Im Gewährleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher zumutbar ist Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
(6) Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer abbedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
(7) Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.
(8) Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Käufers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
(9) Für die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen geltend ergänzend die Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und Serviceinformationen.
8) Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
(1) Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
9) Verwendung von Kundendaten
(1) Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
10) Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie Erfüllungsort unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.